Recht auf Faulheit

Vortrag Recht auf Faulheit am 13.11.2010 bei Teilhabe von Sylvia Zeller und René Talbot

Auch wenn es überraschen mag, aber das Recht auf Faulheit ist seit ca. 130 Jahren eine offene Forderung in der Arbeiterbewegung. 1883 veröffentlichte Paul Lafargue eine Streitschrift mit diesem Titel die vollständig im Internet veröffentlicht ist. Paul Lafargue war durch seine internationale und insbesondere französische Aufbauarbeit für die sozialistische Arbeiterbewegung eine bemerkenswerte Figur in der damaligen Zeit. Sie brachte ihn in die Nähe von Karl Marx, dessen Tochter Laura er heiratete. Der in der Junirevolution 1848 aufgestellten Forderung eines Rechts auf Leben, das leider sehr schnell zu einem Recht auf Arbeit transformiert wurde, stellte Lafargue in seinem Buch das Recht auf Faulheit entgegen. Um seine Forderungen nicht ernst nehmen zu müssen, wurde das Recht auf Faulheit versucht zu ironisieren oder ganz totzuschweigen. Wir meinen, dass insbesondere Michel Foucault mit seinen Studien zu den Disziplinar- und Strafregimen diese Thematik seit Mitte der 1960er Jahre wieder in Gang gebracht hat und neue Perspektiven und Bezüge aufgedeckt hat.

Mit Michel Foucault kann man auch eine interessante politische Verengung vornehmen, nämlich dass das Recht auf Faulheit weniger als ein Recht auf einen Anspruch als vielmehr als das Abwehrrecht gegen ein gesellschaftlich aufoktroyiertes Zwangs- und Disziplinarregime verstanden wird: Das Recht „Nein“ zu sagen muss überhaupt erst verwirklicht werden.

Wer uns kennt, weiß ja, dass wir seit 1997 vehement für das Recht auf Faulheit eintreten, es aber über ein gewisses Schattendasein doch nicht hinausgekommen ist. Hingegen hat die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) in den letzten Jahren offenbar mehr Menschen begeistern können und hat eine auch medial schon begleitete Aufmerksamkeit erfahren.

In diesem Vortrag wollen wir nun ein besonderes Problem beleuchten:
Die Abgrenzung des bGE´s vom Recht auf Faulheit. Selbstverständlich gibt es eine große Schnittmenge der beiden Forderungen: das Recht auf Faulheit ist ein logischer Teil des bGE, denn wenn ein bGE verwirklicht ist, ist das Recht auf Faulheit eingelöst. Am Rande vermerkt, halten wir das Recht auf Faulheit für die entscheidende ideologische Hürde, um ein bGE zu verwirklichen, denn das Ressentiment gegen die Faulen, die einseitig Transferleistungen erhalten, muss überwunden werden, um Mehrheiten für ein Versicherungssystem der Freiheit, nicht arbeiten wollen zu müssen, zu gewinnen. Dazu am Ende noch ein paar Worte.

Der Unterschied macht sich vor allem bemerkbar, wenn andere Transferleistungen durch ein bGE abgelöst werden könnten bzw. zu erwarten ist, dass sie zum bGE Finanzierungstopf hinzugezogen würden. Dann wird der Unterschied deutlich, weil das Recht auf Faulheit ein gegenleistungsloses Einkommen für Arbeitsfähige verwirklicht, ein bGE hingegen vor allem auch Bereiche abdeckt, wo das Lebensrecht von Erwerbs- bzw. Arbeitsunfähigen sowieso schon durch Transferleistungen gesichert wird – siehe die Entwicklung der Renten- und Krankenversicherung und der Unterhaltszahlung für Minderjährige. Wir wollen im weiteren die Renten- und Krankenversicherung unberücksichtigt lassen und auf das Kinder-bGE bzw. die Unterhaltszahlung für Kinder abheben. Ein Kinder-bGE würde Unterhaltszahlung überflüssig machen. Damit offenbart sich aber eine völlig andere Qualität und Bedeutung eines Kinder-bGE gegenüber einem bGE für Erwachsene:

Denn mit der Einführung eines Kinder-bGE wird der Unterhaltpflicht von Eltern die Notwendigkeit entzogen. Warum sollte sie als Zierde bzw. Überbleibsel aufrecht erhalten bleiben? Etwa als Strafe für unkontrollierte Lust, um damit ein Gewaltverhältnis zwischen Eltern und Kinder zu konstituieren? Wir sehen dagegen in einem Kinder-bGE viel weitergehend, aber logisch schon angelegt, die Chance die Elternschaft auf vertragliche statt biologische Füße zu stellen. Also freiwillige, nicht durch staatliche Gewalt erzwingbare, Mutter- und Vaterschaft auch wenn eine biologische Elternschaft schon gegeben ist. Oder anders gesagt: Elternschaft mit Adoption als definitorischem Regelfall. Damit würde die Gesellschaft einen Quantensprung machen, vergleichbar dem Fortschritt, den eine Partnerschaft aus Zuneigung gegenüber einer unter Mitgiftaspekten erzwungenen Verkuppelung darstellt. Die Geburtsurkunde bekäme dann Vertragscharakter. Sie dokumentierte die einverständliche Übernahme einer Erziehungsverpflichtung der Eltern, im Gegensatz zu einer Abstammungsurkunde, die zur Erziehung berechtigt. Gleichzeitig wäre durch die gesellschaftlich gewährleistete Existenzsicherung zu erwarten, dass der Subjektcharakter, die rechtliche Eigenständigkeit der Kinder, gestärkt würde, da sie ja nicht mehr von den bisher unterhaltspflichtigen Eltern finanziell direkt abhängig wären. Noch bedeutsamer wäre aber, dass die Eltern die Elternschaft in einer unerzwingbaren Entscheidung, nach der Geburt eines Kindes als Wahl vollziehen würden und damit erst tatsächlich Verantwortung übernommen würde. Sexualität hingegen würde durch diese Definition von Elternschaft entkoppelt und damit könnten soziale Verhältnisse von biologischer Zuweisung und biologisierter Phantasie befreit werden.

Freiwillige Elternschaft ist unserer Erfahrung nach, wo immer wir das Konzept vorgestellt haben, ein Skandalon, wird als nahezu unvorstellbar zurückgewiesen. Zutiefst sind wir in der Vorstellung gefangen, dass biologisch-genetische Voraussetzungen uns und damit unser Selbstverständnis bestimmen. Daher können Adoptierte in der Fremd- und Eigenwahrnehmung praktisch nur als „Opfer“ und Geschädigte einer minderwertigen Elternschaft konzeptionalisiert werden.
Deswegen hat auch die rechtliche Freigabe der anonymen Geburt so viele Widerstände.

Dem setzen wir entgegen, dass wir tatsächlich nicht als Molekülhaufen mit Molekülähnlichkeitshaufen zusammen leben, sondern als kommunizierende Wesen, das heißt sprachlich verfaßt. Damit stehen kulturelle Verflechtung mit Zukunftsvorstellungen, Interessen und Bewertungen, was gut und was verwerflich ist, im Mittelpunkt menschlichen Lebens. Wir verstehen zwar den Wunsch nach Vorhersagbarkeit und Planbarkeit als Konsequenz eines Sicherheitsbedürftnisses, der aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, das diese geradezu mathematische Verläßlichkeit und Prognostizierbarkeit gerade in menschlichen Angelegenheiten nicht gegeben ist. Im Gegenteil ist doch immer augenfällig, wie bruchhaft, brüchig und überraschend das menschliche Handeln sich gestaltet. Menschliches Verhalten hat Gründe keine Ursachen, und diese Gründe sind außerdem auch noch privat, eben nicht durchsichtig, sondern nahezu jede Verheimlichung bzw. Unwissenheit um unausgesprochene Regeln, denen man folgt, können im Spiel sein. Anders ausgedrückt: man kann aus denselben Gründen das Verschiedenste, ja Gegensätzliches tun und aus den verschiedensten Gründen dasselbe tun.

Der Versuch, Verwandtschaftsbeziehungen kulturell als biologistisch durchdrungene Textur unserer Identitätsvorstellung zu bestimmen, ist ein Produkt der Neuzeit und unserer naturwissenschaftlich geprägten westlichen Gesellschaften - letztlich sollen so komplexe soziale Beziehungen auf kausale Zusammenhänge reduziert und abgesichert werden. D.h. als der „richtige“ Vater eines Kindes gilt sein biologischer Erzeuger, wohingegen bereits die Geburtsstunde des Christentums eine ganz andere Variante von Vaterschaft vorführt: Josef war ja wohl Adoptivvater von Jesus. Und dass er diese Rolle nicht vorbildlich ausgefüllt habe, davon ist nirgends die Rede.

Wird denn nicht auch ein "Wunschkind" erst dadurch realisiert, dass Eltern es in einem Akt des willentlichen Einverständnisses zur Übernahme der Verantwortung für dieses Kind einlösen? Ist nicht das herrschende Verständnis vom „eigenen Wunschkind" ein Konstrukt und tatsächlich zutiefst biologistisch, ja rassistisch und ausgrenzend? Der Wunsch, selber ein Wunschkind zu sein, ist sicher verständlich, geht damit doch logisch einher, von den Eltern geradezu bedingungslos angenommen worden zu sein; ein Wunsch der später an jede/n LiebespartnerIn als Anspruch gestellt wird. Aber wirklich erfüllt kann der Wunsch doch nur werden, wenn er auch in einer unerzwingbaren Entscheidung vollzogen wurde, also ein frei geäußertes „Ja“ zur Übernahme der Erziehungsverantwortung, eben eine Adoption, die Elternschaft definieren.

Mit dem Begriff Wunschkind verbindet sich landläufig aber ein ganz anderer Paradigmenwechsel. Kinder waren bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts eher ein zufälliges Resultat von Sexualität und regelmäßig eben nicht planbar. Kinder wurden daher als Geschenke bzw. als Gabe verstanden. Eine damit einhergehende Sexualmoral suchte durch die heiligen Sakramente der Ehe Erziehungsverpflichtungen rigide durchzusetzen und verbrämte das als Erziehungsberechtigung. Nichteheliche Sexualbeziehungen wurden hingegen, wenn sie darüber hinaus durch eine Schwangerschaft offenkundig wurden, mit großer Schuld, Scham und Schande belegt. Sie führten zu den bekannten traumatischen Situationen, deren Darstellung in der Literatur ganze Bibliotheken füllt.

Neue Patente hatten einem Boom der Antikonzeptiva zur Folge, mit denen sexuelle Freiheit, vordergründig durch die Planbarkeit des Kindersegens, ermöglicht werden sollte. Damit tat sich nun aber erst recht die biologistische Falle auf, denn durch das Konzept der Kontrolle über Zeitpunkt und Umstände der Fortpflanzung wurde diese zum normativen Regelfall, Abweichungen hiervon um so mehr zum selbstverschuldeten Unfall. Symbol für das entsprechende regelkonforme Verhalten wurde das Wunschkind, wobei zunehmend aus dem Blick geriet, dass es dabei um Anerkennung und den Wunsch nach Erziehungsverpflichtung geht, nicht um eine in der Produktionslogik liegende Zuchtfrage. Hinter der Fassade von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit kumuliert darin die tatsächlich herrschende und ineinander verwobene Triade der Aufklärung Rationalismus, Produktionismus und Biologismus. Die mit der Neuzeit als Konzeption verheißene Naturbeherrschung konnte damit umgesetzt werden, in dem sie vollends der scheinbaren Kontrolle des Einzelnen unterstellt und damit statt flottierender Lust der vorwegeilende Gehorsam perfektioniert wurde. Die Möglichkeit zur Kontrolle über die Fortpflanzung wurde vor dem Hintergrund einer biologistischen Grundüberzeugung informell zu einer Verpflichtung zur Kontrolle derselben. Angereichert durch die sich anschließenden medizinalisierten Reproduktionstechniken wie bspw. künstliche Befruchtung sowie die Möglichkeiten pränataler Diagnostik wurde inzwischen aus einem Kind als Geschenk ein zielstrebig hergestelltes Produkt.

Mit dieser von uns vorgeschlagenen Neufundierung von Verwandtschaftsbeziehungen gewinnen alle Beteiligten.

Der Befürchtung, mit der Adoption als Regelfall würden wesentliche Kinderrechte geopfert, ist entgegenzuhalten, dass die derzeitige Regelung einer Erziehungsberechtigung nicht auf die Kinderrechte abhebt, sondern im Gegenteil die Verfügungsgewalt der Eltern festschreibt. Geradezu automatisch werden hierdurch Kinder zur Projektionsfläche der Eltern, deren eigene Hoffnungen und Wünsche die Kinder umsetzen bzw. deren eigene unerwünschte Verhaltensformen am Kind exorziert werden sollen. Eine freiwillig eingegangene Erziehungsverpflichtung dagegen nimmt die Eigenpersönlichkeit des Kindes in den Blick und sollte das Verhältnis von einem elternzentrierten zu einem kindzentrierten Fokus verschieben. Da Kinder per se von Erwachsenen abhängig und in vieler Hinsicht in der schwächeren Position sind, wiegt unser Vorschlag um so mehr, da damit eine reale Stärkung der Kinderrechte einherginge. Demgegenüber erweist sich die Vorstellung, dass es für Kinder wesentlich sei, ihre biologischen „Wurzeln“ zu kennen, als eine bloße Projektion von Erwachsenen.

Die Erwachsenen wiederum gewinnen in vielerlei Hinsicht. Zum einen wollen wir auf eine veränderte Beziehung der Eltern hinweisen. Elternschaft kann nur noch einvernehmlich und einverständlich zustande kommen. Dadurch kann zwar nicht sichergestellt werden, dass die Eltern dauerhaft harmonieren, aber vielen verdeckten Machtspielen würde durch das Fehlen des gesetzlichen Zwanges zur Elternschaft die Grundlage entzogen. Selbstbestimmte Elternschaft betont den Aspekt des Erwachsenseins als Ergebnis einer eigenverantwortlichen Wahl im Gegensatz zu einer mit verdeckten Absichten herbeigeführten Bindung. Keiner oder keine kann sich mehr als Opfer fühlen, jedenfalls solange der Beischlaf einverständlich stattfand. Offene oder unterschwellige Opfergefühle bilden oft genug eine schwere Hypothek für eine Paarbeziehung und damit auch ein Problem für die ganze Familie.

Ohne Abtreibung moralisch bewerten und die Diskussion darum nochmals aufrollen zu wollen, entsteht durch die Einführung von Mutterschaft per Unterschrift eine weitere Option. Abtreibung könnte in vielen Fällen überflüssig werden, da eine tabufreie Adoptionspraxis die gesellschaftliche Regel würde und dann als die verträglichere Lösung zur Wahl stünde. Das nicht allein unter christlichen Wertvorstellungen gesehene Manko, dass ein werdender Mensch bei der Abtreibung zur unerwünschten Existenz wird, könnte damit vermieden werden, das Abtreibungsdilemma entschärft werden.

Auch gesellschaftlich bedeutete es einen großen Gewinn. Wenn man den Gedanken einer Entkoppelung von leiblich/biologischer Entstehung eines Kindes und der Definition von Elternschaft einmal zuläßt, kommt man an den Kern von Biologismus, Rassismus und vielfältiger Diskriminierung in der Gesellschaft. Denn hinter der derzeitigen Stigmatisierung Adoptierter oder auch anonym geborener Kinder verbirgt sich eine unausgesprochene, aber gerade dadurch leider sehr wirksame biologistische Zoologie und Botanik der menschlichen Gattung. Wovon anders als von Zoologie ist denn die Rede, wenn von „menschlichen Rassen“, oder moderner, von Ethnien gesprochen wird? Absurde Botanik ist die Annahme, dass ein Mensch „Wurzeln“ habe und die Kenntnis ihrer wichtig sei, da andernfalls „psychische Probleme“ in Form von Entwicklungs- und Kommunikationsstörungen drohten. Ausgehend von solchen Metaphern hat sich insbesondere in den westlichen Ländern eine Genealogie als Biologismus etabliert. Inzwischen mögen zwar deren sozialdarwinistische Implikationen moralisch diskreditiert sein, die in offenem Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, ohne dass indes die ideologischen Grundlagen eines solchen Materialismus prinzipiell angetastet worden wären. Erst wenn wir unsere Geschichte entbiologisieren, entstehen tatsächliche Spielräume und der Blick auf die Würde des Menschen jenseits von kausalen Zwangsverhältnissen und willkürlichen Grenzziehungen würde frei.

Unsere These ist, dass in dem Moment, wo die Unterhaltspflicht entfällt, auch die Zwangselternschaft hinfällig wird. Zu vermuten ist vielmehr, dass, um die Unterhaltspflicht in einer Mangelgesellschaft abzusichern, die Zwangselternschaft anhand einer vermeintlich biologischen Notwendigkeit konstruiert wurde, wobei die Botanisierung des Menschen – auf einmal hatte er „Wurzeln“ - offenbar billigend in Kauf genommen wurde.

Wenn man dieser These folgen kann, dann wirft das bGE beim Kinder-bGE eine viel weitergehende Frage mit enormer kultureller Sprengkraft auf. Während das Recht auf Faulheit „nur“ die gesellschaftliche Transformation leisten würde, die die Zwangsarbeit beseitigt, geht es beim bGE noch um etwas ganz Anderes. Es ginge mit dem Ende der Zwangselternschaft um die Aufgabe einer vermeintliche Sicherheit, die durch Biologie gewährleistet sei.

Zum Abschluß möchten wir noch ein paar taktische Überlegungen zur Durchsetzung des bGE bzw. Rechts auf Faulheit anstellen.
Wir beobachten, dass die bGE Befürworter von zwei Flügeln getragen werden, die beide Doppelforderungen vertreten:

a) Die, verkürzt gesagt, Götz Werner Anhänger, die als zweite Forderung eine Revolution des Steuersystems anstreben, so dass Konsum- bzw. Mehrwertsteuer dessen tragende Säulen werden. Positiv ist dazu anzumerken, dass die bedingungslose Auszahlung des bGE dadurch tatsächlich gewährleistet wird, weil niemand mehr seine Einkommens bzw. Nicht-Einkommensverhältnisse einem Fiskus-Leviatan offenbaren müsste.

b) Die, nennen wir sie mal, Linken Anhänger, die als zweite Forderung ein Ende der Armut, also eine deutliche Umverteilung der Einkommen von oben nach unten anstreben.

Da beide ein bGE, also auch ein Kinder bGE fordern, vertreten sie, unserer Meinung nach unbeabsichtigt, aber sowieso schon eine Doppelforderung: nicht nur das Recht auf Faulheit, sondern auch das Ende der Zwangselternschaft, also Adoption als definitorischem Regelfall. So sehr wir das auch wünschen, möchten wir, sozialdemokratisch reformerisch wie wir als SPD Mitglieder ja nun mal sind, davor warnen, Doppelforderungen politisch durchsetzen zu wollen, sondern dass es statt dessen eine klare Hierarchie der Forderungen geben muss. Oder anders gesagt, eine zeitliche Reihenfolge, was wann angestrebt wird, was eine primäre Forderung ist und was eine Sekundäre ist. Erst eine Vereinheitlichung in dieser Frage, was uns allen gemeinsam am wichtigsten ist, kann uns die vereinte Kraft verleihen, erst mal nur diese Forderung auch durchzusetzen. Zu gerne ersetzt doch sonst ein schaler Sieg über den „anderen Flügel“ die große Anstrengung, den tatsächlichen Sieg in der Durchsetzung der großen Forderung zu erzielen.

Am besten illustriert unsere Ansicht dieses Bild: um einen großen Baum mit einer Axt zu fällen, muss man immer in ein und dieselbe Kerbe hauen, nur um diese eine Kerbe immer tiefer zu machen, bis der Baum fällt.

In diesem Sinne plädieren wir dafür, erst mal nur das Ende der Zwangsarbeit in der BRD durchzusetzen, also das Recht auf Faulheit aller Erwerbsfähigen, deren Recht, „Nein“ zu sagen, zu verwirklichen. Das ist sehr radikal und erfordert nahezu eine Kulturrevolution, bis es durchgesetzt sein wird, weil insbesondere die unmittelbaren Profiteure, die Lohn- und Gehaltsabhängigen, sich leider dagegen wehren und entsprechend die Gewerkschaften dagegen stehen. Gegen die Lohn- und Gehaltsabhängigen und deren Gewerkschaften wird sich unserer Einschätzung nach kein Recht auf Faulheit verwirklichen lassen.


Zugunsten dieser einen Forderung sollte deswegen nach hinten gestellt werden
a) Die Forderung nach einem bGE, also dem Ende der Zwangselternschaft
b) Die Forderung, dass dabei gleichzeitig die Armut über das bisherige Maß gemindert wird, wie auch die Forderung nach einem Steuersystem mit Konsumsteuer als zentraler Quelle.

Es handelt sich beim Recht auf Faulheit für sich allein um einen großen qualitativen, ja kulturellen Sprung, wenn das Recht zu jeder angebotenen Arbeit „Nein“ sagen können, also nicht mehr arbeiten wollen zu müssen, verwirklicht wird.

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