Hurra, die anonyme Geburt ist da
Wunschkind - Ein Plädoyer für Adoption und gegen Zwangs-Elternschaft


Im Frühjahr diesen Jahres hat der europäische Gerichtshof mit einer Mehrheit von zehn zu sieben eine Entscheidung zur anonymen Geburt gefällt, die aufhorchen lässt. Geklagt hatte eine Französin, die per Gerichtsentscheid Einsicht in ihre Geburtsakten bekommen wollte, um die Identität ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Höchstrichterlich wurde jedoch bestätigt, dass die französische Regelung zur gesetzlich anerkannten Möglichkeit der anonymen Geburt in keinem Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht und damit die Klage zurückgewiesen. Die informelle Selbstbestimmung eines Kindes findet also seine Grenze an der informellen Selbstbestimmung seiner leiblichen Eltern, ihrem Recht auf Anonymität unter gewissen Umständen.

Vielen ist wahrscheinlich nicht bewusst, welche Tragweite diese Entscheidung hat und welche enormen Chancen darin verborgen liegen. Denn sobald man den Gedanken einer Entkoppelung von leiblich/biologischer Entstehung und Elternschaft zulässt, rührt man an den Kern von Rassismus, Biologismus und vielfacher Diskriminierung in der Gesellschaft. Wer kennt nicht die Geschichte von Brechts kaukasischem Kreidekreis, in der die uneigennützige Liebe einer Mutter zu dem von zwei Frauen beanspruchten Kind zum allein entscheidenden Kriterium für ihre Mutterschaft gemacht wird? Ganz ähnlich ist im Grunde genommen das salomonische Urteil - keine Untersuchung auf Schwangerschaft oder Zeugen der Geburt, sondern nur der Liebesbeweis bei Androhung der Vernichtung des Kindes zählt: in beiden Beispielen wird die Leiblichkeit beziehungsweise biologische "Beschaffenheit" gerade nicht zur Bestimmung von "Verwandtschaft" herangezogen, sondern nur die Beziehung zwischen dem Kind und der so zur Mutter gewordenen Person.

Die Forderung, die sich daraus ergibt, heißt modern ausgedrückt: jedes Kind ist adoptiert. Es gibt keine andere Elternschaft außer der freiwilligen, technisch vollzogen etwa durch eine unerzwingbare Unterschrift der Eltern auf der Geburtsurkunde eines Kindes. Mit der nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigten Möglichkeit zu einer gesetzlichen Verankerung der anonymen Geburt wird diese Tür geöffnet. Sicherlich ginge damit einher, dass leibliche Eltern ein vorrangiges, zeitlich limitiertes Optionsrecht auf "Adoption" des Kindes hätten, aber andererseits könnten keine Gen- oder Chromosomenspender zur Elternschaft gezwungen werden.

Das Eltern-Kind-Verhältnis würde damit von vornherein auf eine gewaltfreie Basis gestellt, der Wille zur Übernahme der Verantwortung für ein Kind zur Grundlage für einen gemeinsamen Lebensabschnitt, wenn nicht für das ganze Leben. Mit "Adoption als Regelfall" würde die Gesellschaft einen Quantensprung machen, vergleichbar dem Fortschritt, den eine Partnerschaft aus Zuneigung gegenüber einer unter Mitgiftaspekten erzwungenen Verkuppelung darstellt.

Allerdings könnte sich damit jeder aus der Pflicht zu Unterhaltsleistungen für Kinder stehlen. Aber ist das wirklich ein Problem? Zu erwarten wäre doch eine Umstrukturierung, so dass aus Sorgerecht die Sorgepflicht, Unterhaltszahlungspflicht zu Unterhaltszahlungsberechtigung und Erziehungsberechtigung zu Erziehungsverpflichtung wird. Alles finanziert durch eine erhöhte Erbschaftsteuer, die für die Unterhaltszahlung aller Kinder verwendet würde. Damit geht eine erhöhte Chancengleichheit einher, weil aus der gesamten Vermögensmasse einer Volkswirtschaft die gesamte Unterhaltsleistung für die Kinder erbracht würde. Die Phantasie von "biologischer" Abstammung würde abgelöst durch sprachliche Genealogie; der Familienname wäre die Verbindung zur Vergangenheit. Das Sprachliche definiert die Herkunft: tatsächlich leben wir ja nicht als Molekülhaufen mit Molekülähnlichkeitshaufen zusammen, sondern als kommunizierende Wesen, das heißt sprachlich verfasst.

Wie verhält sich dieser Vorschlag zu der aktuellen Diskussion? In Deutschland bewegen sich die sogenannten "Babyklappen" und die anonyme Geburt in einer rechtlichen Grauzone. Die Aussetzung eines Kindes ist strafbar, wird aber bei gesicherter Versorgung des Kindes nicht verfolgt. Im Bundestag wurde deswegen ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Anzeigepflicht bei anonymen Geburten eingebracht, den alle Fraktionen außer der PDS unterstützten. Vor einem Jahr wurde der Gesetzgebungsprozess unterbrochen, um die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Treibende Kraft der Legalisierungsbemühungen ist insbesondere die katholische Kirche, die mit dem Argument des Lebensschutzes eine anonyme Geburt zur Notgeburt erklärt und die Abwendung der Lebensgefahr für ein unerwünschtes Kind für wichtiger und wertvoller hält als den zum "Persönlichkeitsrecht" erhobenen individuellen Anspruch auf Wissen um biologische Verwandtschaft.

Ärzte argumentieren gegen die anonyme Geburt, da Frauen in Notlagen durch die Möglichkeit von Babyklappe und anonymer Geburt nicht von Handlungen abgehalten werden könnten, die für das Kind lebensgefährlich sind. Wenn diese Frauen in Notsituationen schon so rational handeln würden, dass sie eine Babyklappe oder eine anonymisierende Geburtsstation aufsuchen würden, wären sie sowieso so selbstkontrolliert, dass sie nicht zu "Untaten" schreiten würden. Gemeinsam ist der katholischen wie der ärztlichen Haltung die Annahme, dass es um eine "Notlage" gehe, weil Sexualität sozusagen in die Hose gegangen sei. Ein Kind ist zum "Unerwünschten" geworden, weil es außerhalb einer Familienplanung entstanden ist.

Mit einem Modell der selbstbestimmten Elternschaft durch "Adoption als Regelfall" dagegen wäre jede "Zwangselternschaft" ausgeschlossen und Sexualität würde von Elternschaft und Verantwortung für ein Kind entkoppelt. Als willkommener - antikatholischer - Nebeneffekt würden damit Sexualität und Schwangerschaft von zentralen Ängsten befreit. Ein zentrales Element von Herrschaft würde zur Disposition gestellt, denn Lust ohne Strafe ist der Horror aller Herrschaft.

Wird ein "Wunschkind" nicht eigentlich erst dadurch realisiert, dass Eltern es in einem Akt des willentlichen Einverständnisses zur Übernahme der Verantwortung für dieses Kind einlösen? Ist nicht das herrschende Verständnis von "Wunschkind" ein Konstrukt und tatsächlich zutiefst biologistisch, ja rassistisch und ausgrenzend? Ihm entspringt ein Großteil der Reproduktionsmedizin, und die Klon-zentrierten Biomedizin-Phantasien. Woher sonst kommen denn solch absurde Theorien vom "Weiterleben" im Klon? Gegen diese Phantasieproduktion hilft auch keine Strafforderung des Staates in Millionenhöhe. Diese verfestigt eher diese herrschende biologistische Ideologie. Ihr diametral entgegengewirkt würde mit freiwilliger Elternschaft. Der erste Schritt dazu ist die Legalisierung der anonymen Geburt - sie ist in der Bundesrepublik auf der Tagesordnung des Gesetzgebers.

Ursprüngliche Autoren: Sylvia Zeller und René Talbot

Dieser Text wurde am 18. April 2003 im "Freitag" veröffentlicht

Dokumentation der Radiosendung des Dissidentenfunks zum Thema: "Anonyme Geburt - Wege aus biologistischem Denken" am 9.3.2006